Berufsgenossenschaftliche Vorsorgeuntersuchungen

Für Fahr - Steuerungs und Überwachungstätikeiten schreibt die BG eine Vorsorge nach dem Grundsatz G25 vor. Wie die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen führen wir auch diese Untersuchungen, für die der Arbeitgeber aufkommt, durch.


G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Die G 25 wird für Personen gefordert die PKW, Motorräder, Schlepper, LKW, Omnibusse, Schienenfahrzeuge, Flurförderzeugen, Regalbedienungsgeräten, Hebezeugen, Erdbaumaschinen oder ähnliche Maschinen führen.
Eine Nachuntersuchungen ist alle 3 Jahren erforderlich.
Gefragt sind: Sehvermögen (Sehschärfe Ferne, räumliches Sehen, Farbensinn), Perimetrie (bei jeder 2. Untersuchung), Hörvermögen, bei Bedarf: Blut- und/oder Urintest, Nykometrie (Nacht-und Dämmerungssehen)


Fahrtauglichkeit

Fahrtauglichkeit:
obwohl in Deutschland das Sehvermögen für den Bestand des Führerscheins nicht die gleiche Bedeutung hat wie z.B. in der Schweiz oder den USA, sollte jeder verantwortungsvolle Führerscheininhaber ab dem ca. 50. Lj. seine Augen überprüfen lassen – denn meist merkt man selber ja nichts!
Das ist wie mit der defekten Bremse am Auto - wenn sie allmählich nachlässt, nimmt man es nicht wahr.
--> Schlechte Sehschärfe,
Gesichtsfeldausfälle, herabgesetztes Nacht- und Dämmerungssehen, Farbsinnstörungen können ernste Risiken sein.
Hier gibt es in Zusammenarbeit mit dem ADAC eine spezielle "Sehpass"- Untersuchung für verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer.
--> mehr


Sehverschechterung beginnt oft unmerklich

(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken